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Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027

Was wird sich ändern?

 

Nach langen und intensiven Verhandlungen auf europäischer und nationaler Ebene geht die Finalisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 in die Zielgerade. 


Es stehen rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr direkt für die Betriebe zur Verfügung. Das entspricht 84 Prozent des gesamten Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik. Das sind um 73 Mio. Euro pro Jahr oder 365 Mio. Euro in der gesamten Periode mehr für unsere Bäuerinnen und Bauern als in der Vorperiode. Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 werden diese Mittel neu verteilt und die Bäuerinnen und Bauern müssen sich jetzt darauf vorbereiten, wie sie die Mittel abholen können. 
 

 


Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 – Mehr Geld für mehr Leistung

 

Fakt ist – die Flächenzahlungen der 1. Säule werden sich reduzieren (von 288 auf 208 Euro – ohne Umverteilungszahlungen für die ersten 20 bzw. 40 Hektar). Durch ein neues System können sich Betriebe die Differenz über das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) möglichst ausgleichen oder das bisherige Volumen sogar ausbauen. 

 


Unterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte:

 

1.    Top-up im Rahmen der Direktzahlungen: entspricht einer zusätzlichen Zahlung je ha förderfähige Fläche: ab 2023 beträgt diese 66 Euro/ha für max. 40 Hektar und max. 5 Jahre.

2.    Niederlassungsbeihilfe (bisher Existenzgründungsbeihilfe): Maximalbetrag wird wie bisher bei 15.000 Euro je Betrieb liegen, aber die einzelnen modularen Bausteine/Prämiensätze setzen sich neu zusammen: 

  • Basisprämie 3.500 Euro (bisher je nach betriebsnotwendiger Arbeitskraft zwischen 2.500 und 8.000 Euro)
  • Prämie für Eigentumsübergang des gesamten Betriebs 2.500 Euro 
  • (bisher 3.000 Euro)
  • Prämie für Meisterprüfung bzw. höherer Abschluss 5.000 Euro 
  • (bisher 4.000 Euro)
  • Prämie für die Führung von Aufzeichnungen (mind. 3 Jahre): 4.000 Euro - neues Element, um betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Betriebe zu verbessern.
  • Außerdem werden getrennt geführte Betriebe von Paaren nicht mehr zusammengerechnet, das weitet die Zahl der FörderbezieherInnen aus. 

3.    Investitionszuschuss: Zuschlag von 5% für Junglandwirtinnen und Junglandwirten 
 

Fotocredit Titelbild: Maria Noisternig

 


Detaillierte Infos:

Detaillierte Informationen über die neue GAP findest du in der Broschüre von LandWIRtschaft- Gemeinsam unsere Zukunft gestalten (BMLRT, 2022).


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