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Info-Update COVID-19

 

Stand: 16.03.2020

Coronavirus Update

Mit dem Auftreten des Coronavirus steht auch die Vereinsarbeit unter großen Herausforderungen
Auf der Seite www.bmlrt.gv.at/coronavirus stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus laufend aktualisierte Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Verfügung.

  • Wichtigstes Ziel: Eine Ausbreitung des Coronavirus muss verhindert werden - die Gesundheit der Bevölkerung steht an oberster Stelle.
  • Wichtig ist, dass Betriebsführerinnen und Betriebsführer wie auch Betriebe den Anordnungen der Behörden unbedingt Folge leisten.
  • Corona-Verdachtsfälle müssen sofort unter der Nummer 1450 gemeldet werden!

Das sollte wirklich jeder einhalten:


Es gibt nur mehr 3 Gründe, um das Haus zu verlassen:

  1. Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist,
  2. Dringend notwendige Besorgungen, wie Lebensmittel und
  3. Anderen Menschen zu helfen, weil sie es selbst nicht können.

Wichtige aktuelle Informationen für die Landwirtschaft:

Mehrfachanträge Flächen (MFA):

  • Die Einreichfrist für die Mehrfachanträge wird über den 15. Mai ausgeweitet.
  • Die Onlinebeantragung für Landwirte ist weiterhin möglich.
  • Aufgrund der derzeitigen Lage, findet bis auf weiteres kein Parteienverkehr und keine Annahme von MFA-Anträgen bei den Landwirtschaftskammern, Bezirksbauernkammern bzw. deren Außenstellen statt.

AMA-Kontrollen:

  • Die Vor-Ort-Kontrollen, insbesondere der AMA werden ab sofort auf das absolut notwendigste Maß (u.a. Gefahr in Verzug) eingeschränkt.

Ausgangssperre, Versammlungsverbot & Öffnungszeiten:

  • Die Ausgangssperren und das Verbot von Versammlungen von mehr als 5 Personen gilt für landwirtschaftliche Betriebe nicht. Sie gelten als kritische, systemerhaltende Infrastruktur. D.h. landwirtschaftliche Betriebe können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen (z.B. ist Feldarbeit nach wie vor möglich). Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten.
     
  • Tierversteigerungen und Tierabsatzmärkte dürfen in der gewohnten Form nicht mehr abgehalten werden. Ausnahmen sind unter der Voraussetzung möglich, dass Personenkontakte auf ein absolutes Minimum reduziert und die Vorgehensweise eng mit der Behörde abgestimmt wird. Einheitliche österreichweite Standards sind in Erarbeitung.
     
  • Für den Agrarhandel (Lagerhäuser) gelten die aktuellen Einschränkungen der Öffnungszeiten nicht. Das gilt auch für Gartenbaubetriebe und Produzenten von Pflanzensetzlingen.

 


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