Länderauswahl

LJ Bogen

Förderung für Junglandwirte

1. VORAUSSETZUNGEN

um am Förderprogramm im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 teilzunehmen:  

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter in der Land- und Forstwirtschaft): Vorlage der Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung ist erforderlich.
  • aktiv tätig sein auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer Firma mit landwirtschaftlichem Bezug
  • Praxisland innerhalb der Europäischen Union
  • Praxisdauer von mindestens 1 Monat

 

2. LÄNDERAUSWAHL:

vermitteltes Praktikum: sich einen Betrieb über eine Partnerorganisation der Landjugend Österreich vermitteln lassen. Hierfür kommen folgende Länder in Frage:

ODER

Selfplacement: sich den Betrieb selbst in einem Land innerhalb der EU suchen (Island, Schweden, Spanien,…)

 

3. SERVICE durch die Landjugend:

  • Die Landjugend übernimmt die Servicegebühr der Partnerorganisation.
  • passende Versicherung:

                       - Unfall- und Krankenversicherung
 

  • € 500 Fördersumme (unabhängig vom Praxisland und Praxisdauer)
  • Betreuung während des Praktikums durch die Partnerorganisation bei Vermittlung eines Betriebes