1. VORAUSSETZUNGEN
um am Förderprogramm im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 teilzunehmen:
- abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter in der Land- und Forstwirtschaft): Vorlage der Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung ist erforderlich.
- aktiv tätig sein auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer Firma mit landwirtschaftlichem Bezug
- Praxisland innerhalb der Europäischen Union
- Praxisdauer von mindestens 1 Monat
2. LÄNDERAUSWAHL:
vermitteltes Praktikum: sich einen Betrieb über eine Partnerorganisation der Landjugend Österreich vermitteln lassen. Hierfür kommen folgende Länder in Frage:
ODER
Selfplacement: sich den Betrieb selbst in einem Land innerhalb der EU suchen (Island, Schweden, Spanien,…)
3. SERVICE durch die Landjugend:
- Die Landjugend übernimmt die Servicegebühr der Partnerorganisation.
- passende Versicherung:
- Unfall- und Krankenversicherung
- € 500 Fördersumme (unabhängig vom Praxisland und Praxisdauer)
- Betreuung während des Praktikums durch die Partnerorganisation bei Vermittlung eines Betriebes

